Teilnahmebedingungen für den Bauernmarkt

 

  • 1 Veranstalter

Veranstalter des Bauernmarktes ist die GWS mbH Werl in Zusammenarbeit mit dem Verein für Kultur- und Brauchtumspflege e.V.

 

  • 2 Teilnahmeberechtigung
  • Zugelassen sind gastronomische Angebote, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe sowie handwerkliche Produzenten, die ihre Waren selbst herstellen oder erzeugen.
  • Der Weiterverkauf von thematisch passenden Produkten sowie einschlägige Infostände sind ebenfalls gestattet.
  • Die Teilnahme setzt eine vorherige Online-Anmeldung und Bestätigung durch den Veranstalter voraus.

 

  • 3 Warenangebot
  • Das angebotene Sortiment muss zum Charakter eines Bauern- und Regionalmarktes
  • Lebensmittel müssen den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften
  • Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete Waren vom Verkauf auszuschließen.

 

  • 4 Standplatzvergabe
  • Die Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen.
  • Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
  • Änderungen der Standplatzgröße oder -lage bleiben vorbehalten.

 

  • 5 Aufbau, Ausstattung und Betrieb
  • Marktstände, Pavillons und Verkaufseinrichtungen sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
  • Diese müssen standsicher und wetterfest aufgebaut sein.
  • Strom- oder Wasseranschlüsse stehen nur nach vorheriger Absprache zur Verfügung.

 

  • 6 Verkehr, Parken und Parkschutz
  • Das Befahren des Veranstaltungsbereiches ist nur zum Be- und Entladen und nur zu den festgelegten Zeiten erlaubt.
  • Fahrzeuge sind anschließend außerhalb der Veranstaltungsfläche abzustellen.

 

  • 7 Marktzeiten, Abbau und Sauberkeit
  • Abbauzeiten werden vom Veranstalter festgelegt und sind einzuhalten.
  • Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen.
  • Abfälle und Verpackungen sind vom Teilnehmenden selbst mitzunehmen.

 

  • 8 Hygiene, Sicherheit und Haftung
  • Die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Schäden, Verluste oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

  • 9 Standgebühren und Zahlung
  • Die Teilnahme am Bauernmarkt ist gebührenpflichtig.
  • Die Standgebühr ist nach Rechnungsstellung vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
  • Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird die Gebühr am Veranstaltungstag durch Mitarbeitende der GWS Werl vor Ort erhoben.
  • Bei Nichtzahlung kann der Teilnehmende von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Standplatzes.

 

Standgebühren pro Meter Länge (Lfm.)            Vereine / Höfe                       Kommerz

Speisen und Getränke                                          € 10,- Lfm.                              € 15,- Lfm.

Allgemeine Waren zum Verkauf                            € 5,- Lfm.                                € 10,- Lfm.

Informationsstand                                                 € 0,- Lfm.                                € 5,- Lfm.

 

  • 10 Absage und Rücktritt
  • Der Veranstalter kann den Markt aus zwingenden Gründen absagen oder verlegen.
  • Bereits gezahlte Standgebühren werden in diesem Fall erstattet.
  • Bei Rücktritt durch den Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

  • 11 Datenschutz
  • Für die Teilnahme ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich.
  • Die Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere BDSG und DSGVO).
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