Teilnahmebedingungen für den Bauernmarkt
- 1 Veranstalter
Veranstalter des Bauernmarktes ist die GWS mbH Werl in Zusammenarbeit mit dem Verein für Kultur- und Brauchtumspflege e.V.
- 2 Teilnahmeberechtigung
- Zugelassen sind gastronomische Angebote, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe sowie handwerkliche Produzenten, die ihre Waren selbst herstellen oder erzeugen.
- Der Weiterverkauf von thematisch passenden Produkten sowie einschlägige Infostände sind ebenfalls gestattet.
- Die Teilnahme setzt eine vorherige Online-Anmeldung und Bestätigung durch den Veranstalter voraus.
- 3 Warenangebot
- Das angebotene Sortiment muss zum Charakter eines Bauern- und Regionalmarktes
- Lebensmittel müssen den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften
- Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete Waren vom Verkauf auszuschließen.
- 4 Standplatzvergabe
- Die Standplätze werden vom Veranstalter zugewiesen.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
- Änderungen der Standplatzgröße oder -lage bleiben vorbehalten.
- 5 Aufbau, Ausstattung und Betrieb
- Marktstände, Pavillons und Verkaufseinrichtungen sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
- Diese müssen standsicher und wetterfest aufgebaut sein.
- Strom- oder Wasseranschlüsse stehen nur nach vorheriger Absprache zur Verfügung.
- 6 Verkehr, Parken und Parkschutz
- Das Befahren des Veranstaltungsbereiches ist nur zum Be- und Entladen und nur zu den festgelegten Zeiten erlaubt.
- Fahrzeuge sind anschließend außerhalb der Veranstaltungsfläche abzustellen.
- 7 Marktzeiten, Abbau und Sauberkeit
- Abbauzeiten werden vom Veranstalter festgelegt und sind einzuhalten.
- Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen.
- Abfälle und Verpackungen sind vom Teilnehmenden selbst mitzunehmen.
- 8 Hygiene, Sicherheit und Haftung
- Die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für Schäden, Verluste oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- 9 Standgebühren und Zahlung
- Die Teilnahme am Bauernmarkt ist gebührenpflichtig.
- Die Standgebühr ist nach Rechnungsstellung vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
- Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird die Gebühr am Veranstaltungstag durch Mitarbeitende der GWS Werl vor Ort erhoben.
- Bei Nichtzahlung kann der Teilnehmende von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Standplatzes.
Standgebühren pro Meter Länge (Lfm.) Vereine / Höfe Kommerz
Speisen und Getränke € 10,- Lfm. € 15,- Lfm.
Allgemeine Waren zum Verkauf € 5,- Lfm. € 10,- Lfm.
Informationsstand € 0,- Lfm. € 5,- Lfm.
- 10 Absage und Rücktritt
- Der Veranstalter kann den Markt aus zwingenden Gründen absagen oder verlegen.
- Bereits gezahlte Standgebühren werden in diesem Fall erstattet.
- Bei Rücktritt durch den Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- 11 Datenschutz
- Für die Teilnahme ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich.
- Die Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere BDSG und DSGVO).
