Teilnahmebedingungen für den Flohmarkt
- 1 Veranstalter
Veranstalter des Flohmarktes ist die GWS mbH Werl.
- 2 Teilnahmeberechtigung
- Am Flohmarkt teilnehmen dürfen ausschließlich Privatpersonen und Kunstschaffende.
- Gewerbliche Händler sowie der Verkauf von Neuwaren sind nicht zugelassen.
- Die Teilnahme ist nur nach digitaler Anmeldung und anschließend erhaltener Bestätigungsmail möglich.
- Am Veranstaltungstag ist im Zweifel die Bestätigungsmail auf Verlangen vorzuzeigen.
- 3 Standplatzvergabe
- Die Zuteilung der Standplatznummern erfolgt gesammelt im Vorfeld der Veranstaltung per Mail. Die teilnehmenden Personen erhalten spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen aktuellen Standplan sowie weiterführende Informationen.
- Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht.
- Mitarbeitende der GWS stehen am Veranstaltungstag ab 9:00 Uhr für Rückfragen zur Verfügung.
- 4 Aufbau, Ausstattung und Betrieb des Standes
- Tische, Stühle und sonstige Standmaterialien sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
- Die Teilnehmenden sind für den ordnungsgemäßen Aufbau, die Präsentation der Waren sowie deren Beaufsichtigung selbst verantwortlich.
- Für einen ausreichenden Wetter- und Sonnenschutz hat jeder Teilnehmende eigenständig zu sorgen.
- Der Verkauf darf ausschließlich innerhalb des zugewiesenen Standplatzes erfolgen.
- 5 Verkehr, Parken und Schutz des Parks
- Das Befahren des Kurparks mit Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten.
- Es sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.
- Das Parken auf Privatparkplätzen ist nicht gestattet.
- Beim Parken sind die geltenden Verkehrsregeln zu beachten; insbesondere müssen Kreuzungen, Fußwege, Radwege und Einfahrten frei bleiben.
- Beschädigungen an Grünflächen, Wegen, Bäumen oder Parkeinrichtungen sind untersagt und können zu Schadensersatzforderungen führen.
- 6 Marktzeiten, Abbau und Sauberkeit
- Der Aufbau ist bis 10:30 Uhr und der Abbau ab 18:00 Uhr erlaubt.
- Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.
- Der Standplatz muss spätestens bis 20.00 Uhr vollständig geräumt
- Der Standplatz ist sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
- Zurückgelassene Abfälle oder Gegenstände können auf Kosten des Teilnehmenden entsorgt werden.
- 7 Ordnung, Sicherheit und Haftung
- Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Wallfahrtsstadt Werl bzw. der GWS Werl ist jederzeit Folge zu leisten.
- Es gelten die aktuellen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren oder persönlichem Eigentum.
- 8 Umwelt- und Abfallregelungen
- Abfälle sind vom Teilnehmenden selbst zu entsorgen.
- Abwasser darf nicht in den Park oder die Kanalisation eingeleitet werden.
- Alle Teilnehmenden sind angehalten, umweltbewusst und ressourcenschonend zu handeln.
- 9 Standgebühren und Zahlung
- Die Teilnahme am Flohmarkt ist gebührenpflichtig.
- Es wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 5€ erhoben, der nach Beendigung der Veranstaltung zurückgezahlt wird.
- Die festgelegte Standgebühr ist vorab nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
- Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Standgebühr am Veranstaltungstag durch Mitarbeitende der GWS Werl vor Ort eingesammelt.
- Wird die Standgebühr auch am Veranstaltungstag nicht bezahlt, kann der Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Bereits aufgebaute Stände müssen in diesem Fall auf Aufforderung unverzüglich abgebaut werden.
- 10 Absage, Änderungen und Rücktritt
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus zwingenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung) abzusagen oder zu verschieben.
- In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren sowie das Pfand vollständig erstattet.
- Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmenden nach Rechnungszahlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- 11 Datenschutz
- Für die Teilnahme ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich.
- Die Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere BDSG und DSGVO).
