Teilnahmebedingungen für den Flohmarkt

 

  • 1 Veranstalter

Veranstalter des Flohmarktes ist die GWS mbH Werl.

 

  • 2 Teilnahmeberechtigung
  • Am Flohmarkt teilnehmen dürfen ausschließlich Privatpersonen und Kunstschaffende.
  • Gewerbliche Händler sowie der Verkauf von Neuwaren sind nicht zugelassen.
  • Die Teilnahme ist nur nach digitaler Anmeldung und anschließend erhaltener Bestätigungsmail möglich.
  • Am Veranstaltungstag ist im Zweifel die Bestätigungsmail auf Verlangen vorzuzeigen.

 

  • 3 Standplatzvergabe
  • Die Zuteilung der Standplatznummern erfolgt gesammelt im Vorfeld der Veranstaltung per Mail. Die teilnehmenden Personen erhalten spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen aktuellen Standplan sowie weiterführende Informationen.
  • Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht.
  • Mitarbeitende der GWS stehen am Veranstaltungstag ab 9:00 Uhr für Rückfragen zur Verfügung.

 

  • 4 Aufbau, Ausstattung und Betrieb des Standes
  • Tische, Stühle und sonstige Standmaterialien sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
  • Die Teilnehmenden sind für den ordnungsgemäßen Aufbau, die Präsentation der Waren sowie deren Beaufsichtigung selbst verantwortlich.
  • Für einen ausreichenden Wetter- und Sonnenschutz hat jeder Teilnehmende eigenständig zu sorgen.
  • Der Verkauf darf ausschließlich innerhalb des zugewiesenen Standplatzes erfolgen.

 

  • 5 Verkehr, Parken und Schutz des Parks
  • Das Befahren des Kurparks mit Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten.
  • Es sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.
  • Das Parken auf Privatparkplätzen ist nicht gestattet.
  • Beim Parken sind die geltenden Verkehrsregeln zu beachten; insbesondere müssen Kreuzungen, Fußwege, Radwege und Einfahrten frei bleiben.
  • Beschädigungen an Grünflächen, Wegen, Bäumen oder Parkeinrichtungen sind untersagt und können zu Schadensersatzforderungen führen.

 

  • 6 Marktzeiten, Abbau und Sauberkeit
  • Der Aufbau ist bis 10:30 Uhr und der Abbau ab 18:00 Uhr erlaubt.
  • Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.
  • Der Standplatz muss spätestens bis 20.00 Uhr vollständig geräumt
  • Der Standplatz ist sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
  • Zurückgelassene Abfälle oder Gegenstände können auf Kosten des Teilnehmenden entsorgt werden.

 

  • 7 Ordnung, Sicherheit und Haftung
  • Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Wallfahrtsstadt Werl bzw. der GWS Werl ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Es gelten die aktuellen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren oder persönlichem Eigentum.

 

  • 8 Umwelt- und Abfallregelungen
  • Abfälle sind vom Teilnehmenden selbst zu entsorgen.
  • Abwasser darf nicht in den Park oder die Kanalisation eingeleitet werden.
  • Alle Teilnehmenden sind angehalten, umweltbewusst und ressourcenschonend zu handeln.

 

  • 9 Standgebühren und Zahlung
  • Die Teilnahme am Flohmarkt ist gebührenpflichtig.
  • Es wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 5€ erhoben, der nach Beendigung der Veranstaltung zurückgezahlt wird.
  • Die festgelegte Standgebühr ist vorab nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Standgebühr am Veranstaltungstag durch Mitarbeitende der GWS Werl vor Ort eingesammelt.
  • Wird die Standgebühr auch am Veranstaltungstag nicht bezahlt, kann der Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • Bereits aufgebaute Stände müssen in diesem Fall auf Aufforderung unverzüglich abgebaut werden.

 

  • 10 Absage, Änderungen und Rücktritt
  • Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus zwingenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung) abzusagen oder zu verschieben.
  • In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren sowie das Pfand vollständig erstattet.
  • Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmenden nach Rechnungszahlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

  • 11 Datenschutz
  • Für die Teilnahme ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich.
  • Die Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere BDSG und DSGVO).
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