Nach Cyberangriff: Bürgerbüro, Standesamt und Stadtkasse
(Pressemitteilung vom 03.01.2024)
Bürgerbüro und Standesamt
Seit dem Cyberangriff am 30.10.2023 standen auch im Bürgerbüro und Standesamt der Stadt Werl zahlreiche Dienstleistungen nicht oder nur teilweise zur Verfügung. Unabhängig davon waren Bürgerbüro und Standesamt weiterhin geöffnet, um – soweit möglich – schriftliche Anträge und Anfragen entgegenzunehmen.
Inzwischen ist jedoch in wesentlichen Bereichen ein Zugriff auf die erforderlichen Fachverfahren wieder möglich. Im Bürgerbüro können daher sämtliche Leistungen wie z.B. An-, Ab- und Ummeldungen vorgenommen sowie Ausweispapiere und Führungszeugnisse beantragt werden. Die Beantragung der Steuer-ID für Neugeborene erfolgt automatisch, derzeit jedoch mit zeitlicher Verzögerung. Das Bürgerbüro wird in diesen Fällen die ID vorab zusätzlich postalisch versenden, um z.B. die Beantragung von Kindergeld zu ermöglichen. Fahrzeugscheinänderungen können noch nicht durch das Bürgerbüro vorgenommen werden. Zu einzelnen Dienstleistungen geben die Mitarbeiterinnen gern nähere Informationen.
Das Online-Terminbuchungssystem ist ab Freitag, 05.01.2024, wieder online. Auf der Notfall-Internetseite der Stadt Werl (www.werl.de) steht der Link zum Buchungsverfahren zur Verfügung.
Um den Rückstau aufarbeiten zu können, werden zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt. So können für Samstag, 06.01.2024, sowie Samstag, 20.01.2024, Termine gebucht werden. Darüber hinaus werden donnerstags neben den Arbeitsplätzen mit Terminvergabe vorübergehend auch Arbeitsplätze ohne Terminvergabe eingerichtet. Für Besuche ohne Terminvergabe ist das Bürgerbüro donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Hier wird darum gebeten, sich auf längere Wartezeiten einzustellen.
Die in dem Zeitraum ab dem 30.10.2023 gestellten schriftlichen Anträge und Anfragen befinden sich ebenfalls in der Nachbearbeitung.
Das Standesamt kann ohne größere Beeinträchtigungen alle Dienstleistungen wieder erbringen und ist zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Fachverfahren in beiden Bereichen aktuell längere Verarbeitungszeiten in einzelnen Vorgängen benötigen und sich ggfs. Wartezeiten ergeben können.
Stadtkasse – Steuern und Gebühren
Auf die Fachverfahren der Stadtkasse können die Mitarbeitenden inzwischen auch teilweise wieder zugreifen. So sind die Kontoauszüge ab dem 30.10.2023 vollständig nachgepflegt, so dass ab sofort wieder reguläre Abbuchungen möglich sind.
Für den Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) und die Musikschule sowie die Gewerbesteuern wurden die ersten Abbuchungsläufe bereits auf den Weg gebracht, die Belastungen der entsprechenden Konten erfolgen im Laufe der 2. Kalenderwoche (ab dem 08.01.2024). Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen, um unnötige Rücklastschriften zu vermeiden. Die Zahler, die die fälligen Beträge bereits selbst überwiesen haben, müssen keine erneute Abbuchung befürchten, da sämtliche Zahlungseingänge ab dem 30.10.2023 ihrem Konto bei der Stadtkasse Werl gutgeschrieben sind.
Der Abbuchungslauf der im November 2023 fälligen Grundbesitzabgaben ist für die 3. Kalenderwoche (ab dem 15.01.2024) geplant. Auch hier der Hinweis an die Zahlungspflichtigen, die Gelder auf den Konten bereitzuhalten.
Es wird erwartet, dass die Abbuchungen zum nächsten Hebetermin am 01.03.2024 termingerecht erfolgen.